Aktenzeichen VII 166/07
Datum 14.02.1908
Leitsatz 1. Bedeutung der Vertragsbestimmung bei der Unfallversicherung, daß alle nicht innerhalb 6 Monaten nach Ablehnung einer Entschädigung "vermittelst vollständiger Klage" vor den zuständigen Richter gebrachten Ansprüche durch den bloßen Ablauf dieser Frist erlöschen. Genügt die Zustellung eines Zahlungsbefehles in der Frist? Steht der Fristablauf einer nachträglichen Erweiterung des Klaganspruches entgegen? 2. Bedeutung der Vertragsbestimmung, wonach die Versicherung nur gegeben ist "gegen die Folgen körperlicher Verletzungen, insoweit diese Verletzungen innerhalb Jahresfrist, von ihrem Eintreten ab gerechnet, den Tod oder die Erwerbsunfähigkeit, bzw. Erwerbsbeschränktheit des Versicherten herbeiführen". Fällt eine erst nach Ablauf der Jahresfrist hervortretende Steigerung der Erwerbsbeschränktheit nicht in die Versicherung? 3. Haftung der Versicherungsgesellschaft für den Schaden, den der von einem Unfalle betroffene Versicherte bei einer von ihr angeordneten ärztlichen Untersuchung infolge Verbrennung durch Röntgenstrahlen erleidet.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640441E0108
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