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Aktenzeichen VII 441/07
Datum 21.02.1908
Leitsatz 1. Kann im Enteignungsverfahren der Eigentümer Entschädigung für den durch die Hinterlegung der Entschädigungssumme entstehenden Zinsverlust verlangen? 2. Kann er den seinen Mietern durch die Enteignung erwachsenden Schaden in eigenem Namen geltend machen? 3. Läuft für die Geltendmachung der Mieterentschädigung unter allen Umständen die sechsmonatige Klagefrist des § 30 Ent.-Ges.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640441F0116
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