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Aktenzeichen VII 250/07
Datum 06.03.1908
Leitsatz Ist für die Frage des Zustandekommens eines Vertrages der innere, nicht zum Ausdrucke gelangte Wille des einen Kontrahenten von Bedeutung? Was ist der wirkliche Wille im Sinne des § 133 B.G.B.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044220126
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