zurück

Aktenzeichen VII 250/07

Datum 06.03.1908

Leitsatz Ist für die Frage des Zustandekommens eines Vertrages der innere, nicht zum Ausdrucke gelangte Wille des einen Kontrahenten von Bedeutung? Was ist der wirkliche Wille im Sinne des § 133 B.G.B.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044220126

Download PDF

zurück