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Aktenzeichen VII 204/07
Datum 25.02.1908
Leitsatz Anfechtung einer Zwangsvormerkung, die auf Antrag eines Gläubigers auf dem Grundstücke des Gemeinschuldners eingetragen ist. Ist für die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung oder dem Eröffnungsantrage die Zeit der Eintragung der Vormerkung maßgebend? oder die Zeit der Stellung des Antrages auf Eintragung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044280150
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