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Aktenzeichen VI 285/07

Datum 19.03.1908

Leitsatz Ist der Hausbesitzer, der sein Haus im ganzen oder einen abgeschlossenen Teil des Hauses vermietet hat, für den Schaden verantwortlich, den ein Dritter infolge der Abnutzung der Treppe erleidet, wenn der Mieter dem zur Instandhaltung der Mieträume verpflichteten Besitzer keine Anzeige von der Abnutzung gemacht hat? Wie verhält sich dies, wenn der Mieter mit Wissen des Besitzers einen Verkehr in den Mieträumen eröffnet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640442B0161

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