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Aktenzeichen VII 320/07

Datum 20.03.1908

Leitsatz Ist ein Wertstempel auf Grund der Tarifst. 32a des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 zu entrichten, wenn einer der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft ein Grundstück in diese einlegt und die vereinbarte Gegenleistung teils in barem Geld und in der Übernahme von Hypotheken, teils in Gewährung von Gesellschaftsrechten besteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640442E0168

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