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Aktenzeichen I 258/07
Datum 21.03.1908
Leitsatz Haftet der Schiffseigner auch dann nur mit Schiff und Fracht, wenn er nicht selbst das Schiff fehlerhaft geführt hat, sondern eine sich auf die Führung des Schiffes beziehende fehlerhafte Anweisung erteilt oder eine ihm obliegende, sich auf die Führung des Schiffes beziehende Anweisung schuldhaft unterlassen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044300180
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