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Aktenzeichen III 411/07

Datum 27.03.1908

Leitsatz 1. Haben die früheren landesrechtlichen Höchst- und Mindesttaxen für Mäklerlohn auch unter der Herrschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs ihre Geltung behalten? 2. Ist der Auftraggeber zur Zahlung des Mäklerlohnes nur dann verpflichtet, wenn er beim Abschlusse des Vertrages Kenntnis von der vorausgegangenen Tätigkeit des Mäklers gehabt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044340195

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