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Aktenzeichen I 230/07

Datum 22.02.1908

Leitsatz 1. Kann bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Gesellschafter auch dann seines Geschäftsanteils für verlustig erklärt werden, wenn er mit der Leistung einer Sacheinlage säumig ist? 2. Inwiefern kann, nachdem die Gesellschaft m. b. H. in das Handelsregister eingetragen ist, die Vereinbarung über die Einbringung einer Sacheinlage in die Gesellschaft (Illationsvertrag) noch angefochten werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044430271

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