zurück

Aktenzeichen VI 596/07

Datum 15.04.1908

Leitsatz Ist die Revision (bzw. Berufung) lediglich gegen die in einem Ergänzungsurteil enthaltene Kostenentscheidung ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes insoweit, als die fraglichen Kosten zu der Hauptsache gehören, über die in dem ergänzten Urteile entschieden ist, dann zulässig, wenn auch gegen das letztere Urteil von derselben Partei in zulässiger Weise Revision (bzw. Berufung) eingelegt ist oder gleichzeitig eingelegt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044490301

Download PDF

zurück