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Aktenzeichen VI 327/07
Datum 27.04.1908
Leitsatz 1. Zum Begriffe des abstrakten Schuldversprechens und Schuldanerkenntnisses. 2. Ist eine Bürgschaft, die für eine als schon bestehend vorausgesetzte Schuld übernommen wird, dann rechtsverbindlich, wenn zur Zeit der Übernahme dem Hauptschuldner einstweilen noch eine Einrede zur Seite stand und diese nachher weggefallen ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640444A0302
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