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Aktenzeichen II 628/07

Datum 08.05.1908

Leitsatz 1. Kann im Konkurse der Genossenschaft ein eingetragener Genosse die Zahlung der Vorschußbeiträge mit den Einwendungen verweigern, er sei von dem Vorstande der Genossenschaft durch rechtswidrige Beeinflussung zur Abgabe seiner Beitrittserklärung bestimmt oder er sei infolge Verschuldens des Vorstandes der Genossenschaft nicht rechtzeitig in der Liste der Genossen gelöscht worden? 2. Kann der eingetragene Genosse, auch wenn die Eintragung auf Grund seiner dem Gesetze gemäß ausgestellten Beitrittserklärung und deren Einreichung durch den Vorstand vom Registerrichter bewirkt ist, die Mitgliedschaft mit dem Einwande bestreiten, es sei ein rechtswirksamer Aufnahmevertrag zwischen ihm und der Genossenschaft nicht zustande gekommen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044540344

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