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Aktenzeichen VI 259/07
Datum 11.05.1908
Leitsatz 1. Voraussetzungen der Umwandlungsklage des § 323 Z.P.O. 2. Inwieweit ist bei einem mittels Rentenzahlungen zu leistenden Schadensersatze später eintretenden Umständen, die denselben Schaden ohnehin ebenfalls verursacht haben würden, eine einschränkende Wirkung beizulegen? 3. Ist der § 254 B.G.B. auch dann anwendbar, wenn es sich Schadensersatz-Renten gegenüber um eine Umwandlungsklage nach § 323 Z.P.O. handelt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044550352
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