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Aktenzeichen III 440/07

Datum 24.04.1908

Leitsatz Benutzung einer vom Staate auf Grund eines Gesetzes eröffneten öffentlichen Wasserstraße. Kann der Staat seine Schadensersatzpflicht ohne besondere gesetzliche Grundlage ausschließen, sei es einseitig im Verwaltungswege, sei es in Form eines vor der Benutzung zu erklärenden vertragsmäßigen Verzichtes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044570358

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