zurück

Aktenzeichen II 519/07

Datum 12.05.1908

Leitsatz 1. Befreien die Schwierigkeit der Entdeckung eines Mangels der Ware und der Umstand, daß der Mangel selten vorkommt, den Käufer von der in § 377 H.G.B. vorgesehenen Untersuchungspflicht? 2. Kann, wenn die Feststellung eines Mangels der Ware nur durch Verbrauch oder Verarbeitung möglich ist, der Mangel auch dann noch bezüglich der ganzen Ware gerügt werden, wenn mehr verbraucht oder verarbeitet wurde, als zur Feststellung erforderlich war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044580368

Download PDF

zurück