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Aktenzeichen VII 313/07
Datum 12.05.1908
Leitsatz 1. Anfechtung einer vom Gemeinschuldner bestellten Hypothek durch den Konkursverwalter. Welches ist der Zeitpunkt, nach dem zu beurteilen ist, ob die angefochtene Rechtshandlung vor oder nach der Zahlungseinstellung erfolgt ist? 2. In welcher Art ist in solchem Falle der dem Hypothekengläubiger gegenüber der Anfechtungsklage nach § 30 Nr. 2 K.O. obliegende Beweis zu führen, wenn für ihn der dingliche Vertrag durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgeschlossen worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640445A0374
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