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Aktenzeichen V 70/08

Datum 23.05.1908

Leitsatz Bedarf es der Auflassung der Gesellschaftsgrundstücke, wenn bei Auflösung einer offenen Handelsgesellschaft ein Gesellschafter das ganze Geschäft mit Aktiven und Passiven übernimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044640410

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