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Aktenzeichen VI 459/07
Datum 23.05.1908
Leitsatz Ist die Jugend eines minderjährigen Beschädigten, dem ein eigenes mitwirkendes Verschulden an dem von ihm erlittenen Schaden zur Last gelegt wird, bei der Prüfung, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 276 B.G.B.), oder nur bei der Abwägung des Maßes dieses Verschuldens gegenüber der Haftung des Beschädigers (§ 254 B.G.B.) zu berücksichtigen? Zum Begriffe der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nach § 276 B.G.B.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044660422
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