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Aktenzeichen VII 468/07

Datum 26.05.1908

Leitsatz Kann der Widerspruchsklage der Ehefrau gegen eine Pfändung von früherem, ihr bei der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft übereignetem Gesamtgut aus einem nach der Teilung nur gegen den Ehemann erwirkten Schuldtitel der Einwand entgegengesetzt werden, daß die Klägerin nach § 1480 B.G.B. hafte und ihr Vorgehen gegen § 226 B.G.B. verstoße?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044670424

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