zurück
Aktenzeichen VI 328/07
Datum 27.05.1908
Leitsatz 1. Feststellung eines wichtigen Grundes im Sinne des § 843 Abs. 3 B.G.B., wenn mehrere Verpflichtete auf Grund derselben unerlaubten Handlung auf Leistung von Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit in Anspruch genommen werden. 2. Wie ist zu verfahren, wenn einer dieser Verpflichteten zugleich wegen Verletzung eines Vertragsverhältnisses den verlangten Schadensersatz zu leisten hat? Zu § 251 B.G.B.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464044690429
zurück