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Aktenzeichen VI 484/07

Datum 27.05.1908

Leitsatz Nach welchen Grundsätzen bestimmt sich die Schadensersatzpflicht des Arztes, der an einem Kinde ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters eine Operation vorgenommen hat? Darf der Leiter einer größeren Klinik seinem Personal die Verhandlungen wegen Zustimmung der Einwilligungsberechtigten überlassen? Inwiefern kann die Einwilligung vermutet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640446A0431

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