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Aktenzeichen II 580/07

Datum 29.05.1908

Leitsatz 1. Ist in einem Rechtsstreite zwischen demjenigen, der in der Zeichenrolle des Patentamtes als Inhaber eines ausländischen Warenzeichens eingetragen ist, und demjenigen, der, ohne im Inlande eine Niederlassung zu besitzen, klagend geltend macht, daß das durch die Eintragung des Warenzeichens begründete Recht auf ihn übergegangen sei, zugunsten des letzteren der Erlaß einer einstweiligen Verfügung zulässig? 2. Zu der Frage der akzessorischen Natur eines ausländischen Warenzeichens. Unterliegt ein im Inlande rechtsbeständig zur Eintragung gelangtes Auslandszeichen schlechthin dem ausländischen Recht, oder kommt, insbesondere für die Frage, ob das durch die Eintragung begründete Zeichenrecht auf einen anderen übergegangen ist, deutsches Recht zur Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045010001

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