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Aktenzeichen III 558/07

Datum 29.05.1908

Leitsatz Greift die subsidiäre gesetzliche Regel des § 269 Abs. 1 B.G.B. auch dann Platz, wenn aus einem Konkurrenzverbot und Strafversprechen nicht auf Unterlassung, sondern nur auf die Vertragsstrafe geklagt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045020009

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