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Aktenzeichen V 408/07

Datum 03.06.1908

Leitsatz 1. Steht dem Grundstückseigentümer, wenn eine Briefhypothek wegen teilweiser Nichtentstehung der Forderung zum Teil Eigentümergrundschuld geworden ist, gegen den Gläubiger ein Anspruch auf Einräumung des Mitbesitzes an dem Hypothekenbriefe zu? 2. Genügt zur Übertragung einer solchen Teileigentümergrundschuld statt der Übergabe des Briefes die Abtretung des Anspruches des Eigentümers gegen den Hypothekengläubiger auf Vorlegung des Briefes an das Grundbuchamt? Genügt die im § 1117 Abs. 2 B.G.B. bezeichnete Vereinbarung für sich allein, ohne daß wenigstens der Stammbrief dem Grundbuchamte eingereicht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045090036

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