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Aktenzeichen V 629/07
Datum 17.06.1908
Leitsatz 1. Zubehör eines zu einem bestimmten Betrieb eingerichteten Grundstücks; erlischt die Zubehöreigenschaft durch den Beschluß der Konkursgläubiger, den Betrieb einzustellen? 2. Darf der Konkursverwalter Zubehörstücke eines Grundstücks, solange sie nicht von einem Absonderungsberechtigten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen sind, für die Konkursmasse veräußern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045120085
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