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Aktenzeichen I 554/07
Datum 24.06.1908
Leitsatz Wird beim Domizilwechsel die Legitimation des Wechselinhabers zur Klagerhebung gegen den Akzeptanten schon dadurch begründet, daß er den Wechsel einlöst? Kann derselbe sich zu seiner Legitimation in Ermangelung eines gültigen Protestes auf die Vorschrift des § 370 B.G.B. berufen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045150101
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