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Aktenzeichen IV 583/07

Datum 02.07.1908

Leitsatz Muß, wenn ein Erbverzichtsvertrag beurkundet wird, ohne daß beide Teile gleichzeitig anwesend sind, die notarielle Urkunde über das Angebot bereits fertig gestellt sein, ehe die Annahme erfolgt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640451D0130

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