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Aktenzeichen II 64/08
Datum 07.07.1908
Leitsatz Trägt ein Kaufmann, der gegenüber der Postverwaltung die Erklärung abgegeben hat, daß er die für ihn eintreffenden Postsendungen abholen lasse, die Gefahr für das Abhandenkommen einer an ihn adressierten Wertsendung, die ein Dritter unter Benutzung jener Abholungserklärung sich rechtswidrig zugeeignet hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640451F0137
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