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Aktenzeichen VII 364/07

Datum 16.06.1908

Leitsatz Kann das Unterlassen einer in den Versicherungsbedingungen bei Meidung des Verlustes jeglichen Anspruchs vorgeschriebenen telegraphischen Anzeige aus allgemeinen Erwägungen, oder nur mit Rücksicht auf besondere Umstände mit der Wirkung, daß eine Verwirkung nicht eintritt, als entschuldigt angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045270175

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