zurück

Aktenzeichen VII 492/07

Datum 18.09.1908

Leitsatz 1. Erlangt der Verkäufer, der sich bei der Übergabe bis zur Tilgung des Kaufgeldes das Eigentum der verkauften Sache vorbehält, dadurch den mittelbaren Besitz an der Sache? 2. Hat der § 869 Satz 1 B.G.B. die Bedeutung, daß dem mittelbaren Besitzer nicht nur gegebenenfalls die Klage aus § 861 Abs. 1, sondern auch, wenn er sich durch verbotene Eigenmacht den unmittelbaren Besitz verschafft hat, gegen die Klage aus § 861 Abs. 1 die Verteidigung aus § 861 Abs. 2 zusteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640452D0197

Download PDF

zurück