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Aktenzeichen I 499/07
Datum 16.09.1908
Leitsatz 1. Hat der Urheber eines Schriftwerks die ausschließliche Befugnis, über den Bestand und die Form des Werkes zu verfügen? Verbleibt ihm diese Befugnis, auch wenn er das Werk in den Verkehr gebracht hat? 2. Liegt eine unzulässige Abänderung des Werkes vor, wenn der Veranstalter eines Lesezirkels den Zeitschriften Annoncen beiheftet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045350242
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