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Aktenzeichen V 595/07

Datum 03.10.1908

Leitsatz 1. Muß die Befreiung des Vorerben von allen in § 2136 B.G.B. aufgeführten Beschränkungen mit ausdrücklichen Worten angeordnet werden? 2. Erfordernis der Einwilligung des Nacherben bei Löschungsanträgen des befreiten Vorerben. Unter welchen Voraussetzungen kann davon abgesehen werden und wer hat sie erforderlichen Falles beizubringen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045390257

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