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Aktenzeichen I 245/08

Datum 10.10.1908

Leitsatz Wird eine Eidesweigerung dadurch schlechthin ungültig, daß der Eidespflichtige der Weigerung einen nicht stichhaltigen Grund hinzufügt? Unter welchen Voraussetzungen kann die in der Erklärung an sich vorliegende Eidesweigerung angefochten werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640453A0261

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