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Aktenzeichen VI 490/07

Datum 09.07.1908

Leitsatz Ist der Richter befugt, für die nach § 843 B.G.B. dem durch eine unerlaubte Handlung körperlich Verletzten vom Schädiger zu entrichtende Geldrente anstatt der in § 760 B.G.B. bestimmten vierteljährlichen Vorauszahlung eine andere Zahlungsart festzusetzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045420296

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