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Aktenzeichen I 641/07

Datum 21.10.1908

Leitsatz Kann, wenn eine allgemein üblich gewordene Warenbezeichnung ursprünglich von dem Namen eines bestimmten Fabrikanten abgeleitet ist, der Zusammenhang dieser Ableitung mit dem Namen des Fabrikanten aber völlig verschwunden ist, dieser oder sein Rechtsnachfolger anderen den Gebrauch der Warenbezeichnung in der Firma oder im geschäftlichen Verkehre untersagen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045470310

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