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Aktenzeichen VII 515/07

Datum 25.09.1908

Leitsatz Sind für die Berechnung der Erbschaftssteuer die Bestimmungen eines ernstgemeinten Vergleichs maßgebend, den die Erbbeteiligten zur Beendigung eines Streits über die Rechtswirksamkeit einer letztwilligen Verfügung und die Teilung des Nachlasses untereinander geschlossen haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640454A0321

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