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Aktenzeichen III 256/08

Datum 27.10.1908

Leitsatz Kommt den Allgemeinen Verfügungen des Preußischen Justizministers vom 10. Juli 1884 und vom 27. September 1904 über das Verfahren bei der Zuziehung von Sachverständigen, die in einem anderen Bundesstaate wohnhaft sind, die Bedeutung einer Rechtsnorm zu, durch die ein Verbot für ein Amtsgericht begründet wird, dem Ersuchen eines Prozeßgerichts um mündliche Vernehmung eines in seinem Bezirke wohnhaften Sachverständigen zu entsprechen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045550371

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