Aktenzeichen I 638/07
Datum 07.11.1908
Leitsatz Gibt es, abgesehen vom Urheberrechte, ein subjektives Persönlichkeitsrecht an eigenen Briefen? Welches sind die Voraussetzungen des urheberrechtlichen Schutzes von Briefen? Kommt es darauf an, ob dem Verfasser bei der Abfassung der Briefe der Gedanke ihrer Vervielfältigung und Veröffentlichung vorgeschwebt hat? Kann gemäß § 809 B.G.B. die Vorlegung von Briefabschriften verlangt werden behufs Feststellung, ob dem Besitzer die Benutzung zur Veröffentlichung auf Grund eines Urheberrechts untersagt werden kann? Beschränkungen eines solchen Anspruches nach den Grundsätzen von Treu und Glauben.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640455C0401
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