zurück
Aktenzeichen VI 607/07
Datum 16.11.1908
Leitsatz 1. Steht dem aus §§ 426 Abs. 1, 830 und § 840 Abs. 1 B.G.B. erhobenen Ausgleichungsanspruche der Umstand entgegen, daß in einem Vorprozesse die Klage des Verletzten gegen den jetzt als Gesamtschuldner auf Ausgleichung Belangten rechtskräftig abgewiesen worden ist? 2. Unterliegt der vorerwähnte Ausgleichungsanspruch der kurzen Verjährung nach § 852 B.G.B.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045610422
zurück