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Aktenzeichen II 199/08

Datum 20.11.1908

Leitsatz Können beim Kauf eines Erwerbsgeschäfts die Bestimmungen des § 459 Abs. 1 B.G.B. über die Gewährleistung von Fehlern dann analog angewendet werden, wenn der Weiterbetrieb dieses Geschäfts durch die Ausübung eines Untersagungsrechts verhindert wird, das einem Dritten auf Grund eines Patents schon zur Zeit des Geschäftsübergangs zugestanden hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464045620429

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