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Aktenzeichen I 589/81
Datum 26.10.1881
Leitsatz 1. Ist die Eideszuschiebung über Urteile und Rechtsbegriffe durch §. 410 C.P.O. unbedingt ausgeschlossen? 2. Hat bei der Seeversicherung der Versicherungsnehmer dem Versicherer gegenüber eine Erkundigungspflicht in betreff ihm selbst unbekannter, aber für den Entschluß des Versicherers, auf den Vertrag einzugehen, möglicherweise erheblicher Umstände? Unterschied zwischen Cascoversicherung und Güterversicherung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007010001
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