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Aktenzeichen II 408/81
Datum 14.02.1882
Leitsatz 1. Hat der Vermieter, wenn der Konkursverwalter den vom Gemeinschuldner geschlossenen Mietvertrag vorzeitig aufkündigt, einen Anspruch auf Entschädigung, insbesondere im Gebiete des französischen Rechtes? 2. Steht demselben für diesen Anspruch das Recht auf abgesonderte Befriedigung zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007060019
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