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Aktenzeichen II 133/81

Datum 17.02.1882

Leitsatz Kann, wenn das Statut einer älteren, bereits vor dem Inkrafttreten des deutschen Handelsgesetzbuches bestehenden Aktiengesellschaft die Klausel enthält, daß durch Beschluß einer außerordentlichen Generalversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen unter staatlicher Genehmigung Zusätze und Abänderungen des Statutes erfolgen können, auf Grund der letzteren unter Herrschaft des genannten Gesetzbuches rechtswirksam die Bestimmung getroffen werden, daß Aktionäre, welche die ihnen aus der Liquidation zustehenden Beträge nicht innerhalb fünf Jahren, vom Tage der bezüglichen Bekanntmachung an gerechnet, erhoben haben, ihrer Rechte auf dieselben zu Gunsten der Masse verlustig sein sollen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640070A0032

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