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Aktenzeichen II 231/82
Datum 19.05.1882
Leitsatz Berechtigt die bestimmte, vor Verfall ausgesprochene Weigerung des Verkäufers, zu erfüllen, den Käufer, sich zu decken und ohne vorherige Inverzugsetzung den Schaden (die Differenz) einzuklagen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640070F0044
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