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Aktenzeichen I 1/82

Datum 24.05.1882

Leitsatz Wie regelt sich bei einer Vereinigung zu einzelnen Handelsgeschäften die Beweislast im Falle der Klage auf Feststellung des vereinbarten Verhältnisses der Teilnehmer an Gewinn und Verlust, oder der Klage auf Teilung des erzielten Gewinnes, bezw. Verlustes, wenn die Parteien darüber einig sind, daß die Anteile an Gewinn und Verlust als ungleiche vereinbart seien, jede Partei aber das Verhältnis der Anteile in verschiedener Weise angiebt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007100045

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