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Aktenzeichen II 295/82
Datum 26.05.1882
Leitsatz 1. Ist bei Festsetzung der der Witwe des Getöteten zu gewährenden Rente auf die mutmaßliche Lebensdauer des letzteren Rücksicht zu nehmen? 2. Inwiefern ist es gestattet, die den Kindern zu gewährende Rente auf unbestimmte Zeitdauer zuzusprechen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007120050
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