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Aktenzeichen II 15/82
Datum 19.05.1882
Leitsatz Kann auf Grund eines Wechsels, welcher eine vom protesterhebenden Gläubiger beigefügte, nicht durchstrichene Quittung trägt, Wechselklage erhoben werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007160067
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