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Aktenzeichen II 253/82
Datum 09.06.1882
Leitsatz Gelten für die Berechnung des Wartegeldes des einstweilig in Ruhestand versetzten Beamten dieselben Grundsätze wie für Berechnung der Pension des endgültig in Ruhestand versetzten Beamten? Inwiefern können Ortszulagen bei Berechnung des Wartegeldes berücksichtigt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007180073
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