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Aktenzeichen I 299/82

Datum 05.07.1882

Leitsatz Verliert der säumige Verkäufer das Recht, das Versäumte innerhalb einer den Umständen angemessenen Frist nachzuholen (Art. 356 H.G.B.), wenn er nicht alsbald nach der Erklärung des Käufers, statt der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (Art. 355 H.G.B.), die Gewährung einer Nachfrist fordert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640071B0079

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