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Aktenzeichen I 686/81
Datum 26.04.1882
Leitsatz Rechtliche Bedeutung einer allgemeinen Ausführungsanzeige des Kommissionärs, in welcher es noch dahingestellt gelassen ist, ob der Kommissionär den Auftrag des Kommittenten durch Abschluß mit einem Dritten oder durch Eintritt als Selbstkontrahent ausgeführt habe, gegenüber einem späteren Widerrufe des Auftrages durch den Kommittenten, wenn erst nach diesem Widerrufe der Kommissionär erklärt, daß der Auftrag durch Eintritt des Kommissionärs als Selbstkontrahent ausgeführt sei.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464007200096
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